Bei Gemischten Anstalten handelt es sich um Krankenhäuser, die außer den medizinisch notwendigen Behandlungen auch Kur- und Sanatoriumsaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen anbieten und durchführen.
mehr...Wird eine Kur ärztlich verordnet, muss sich der gesetzlich Krankenversicherte an den Kosten für medizinische Leistungen, Unterbringung und Verpflegung beteiligen. Privat Krankenversicherte müssen i.d.R.
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