Seit 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen generell keine Kosten für Brillen oder Sehhilfen. Einzige Ausnahme: Schwer sehbehinderte Menschen und Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.
mehr...Technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen, gelten als Hilfsmittel . Sie müssen von Ärzten verschrieben werden (medizinische
mehr...Erstattet werden die Kosten für Medizinische Hilfsmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese müssen unfallbedingt ärztlich verordnet sein, z.B. Gehhilfen, Rollstuhl, Prothesen. Die Beantragung
mehr...Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt Hausbesuche durch, um festzustellen, welcher Pflegebedarf vorliegt. Die Berichte des MDK sind Grundlage für die Pflegestufe. Abhängig von der Pflegestufe
mehr...