Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Gefahrerhöhung

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Anzeigepflicht

Vorvertragliche Regelung zur richtigen und vollständigen Anzeige aller für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände. Im Zuge der VVG-Reform kommt es zu Änderungen. So ist der Versicherungsnehmer  mehr...

Betriebe in Nachbarschaft (bis 10 m Entferung)

Bei einem Antrag zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ist anzugeben, ob sich in der Nachbarschaft (innerhalb von zehn Metern), Betriebe befinden. Ist dies der Fall, versichern die meisten Gesellschaften  mehr...

Ganz oder überwiegend leer stehendes Haus

Eine Gefahrerhöhung besteht, wenn das versicherte Wohngebäude ganz oder überwiegend leer steht. Wenn die Gefahrerhöhung nicht vom Kunden im Antrag angegeben bzw. angezeigt wird, ist in der Regel im Schadensfall  mehr...

Gefahrerhöhung

Erhöht sich das zu tragende Risiko gegenüber dem im Versicherungsvertrag beschriebenen, spricht man von Gefahrerhöhung. Unter Umständen (bei absichtlicher Herbeiführung) kann dies sogar ein Kündigungsgrund  mehr...

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich  mehr...

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Andreas Gaudlitz
Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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