Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Kapitallebensversicherung

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Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist der Inbegriff der privaten Altersvorsorge. Sie ist die Kombination von Risikolebensversicherung, also Hinterbliebenenschutz und langfristiger Sparvertrag.
Ab der ersten Einzahlung wird im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Im Erlebenfall wird ein Sparanteil für das Alter zurückgelegt bei der die Mindestverzinsung auf 3,25% festgelegt ist. Alle höhern Renditeversprechen, meist bis zu 7%, sind unverbindlich.
Die Wertentwicklung ist abhängig von den Überschüssen, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, und der Versicherte erhält davon eine Überschussbeteiligung. Aber deren Höhe variiert und der Kunde weiss nie, welchen Betrag er nach Vertragsende ausbezahlt bekommt.

Abbruchklausel
Ablauf
Fondsgebundene Lebensversicherung
Lebensversicherung
Mindesttodesfallleistung
Private Altersvorsorge
Private Rentenversicherung
Todesfallleistung
Umwandlung der Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung
Umwandlung der Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung
Unfall-Zusatzversicherung
Zinsgewinne
Überschüsse

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Andreas Gaudlitz
Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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