Andreas Gaudlitz

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Lexikon - erstes Risiko

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erstes Risiko

Bei einigen Versicherungsprodukten können Erstrisikodeckungen vereinbart werden.
Hierbei legen Kunde und Versicherung eine maximale Versicherungssumme für ein bestimmtes Schadensereignis fest.
Leistungskürzungen wegen Unterversicherung sind ausgeschlossen.

Genutzt werden solche Modelle z.B. bei der Hausratversicherung

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Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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