Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Verjährung

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Verjährung

Verjährungsfristen gelten auch für Versicherungsbeiträge. Sie verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind.

Beiträge, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, verjähren erst nach 30 Jahren.

Versicherungsvertrag

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Andreas Gaudlitz
Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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