Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Vergleichsberuf

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Vergleichsberuf

Vergleichsberuf ist ein Begriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Verweisung auf einen Vergleichsberuf kommt nur in Betracht, wenn diese Tätigkeit im Arbeitsleben auch wirklich ausgeübt wird und auch Arbeitsplätze existent sind.
Der BGH beurteilt und gibt vor, das für den Versicherten ein Vergleichsberuf erst mit einer Tätigkeit gefunden ist, die ihn in seinen vorhandenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die bestimmend für seinen konkreten Beruf und damit die gezielte Entlohnung, nicht in einer in's Gewicht fallenden Weise unter- oder überfordert.

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