Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Rechtsschutz für Unterhalt

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Rechtsschutz für Unterhalt

Versichert ist die Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gericht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Es gilt eine vertraglich festgelegte Wartezeit.

Nur einige Gesellschaften bieten diese Leistung an. Dagegen ist die Beratungs-RS im Familienrecht versichert.

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