Andreas Gaudlitz

Mit Versicherungen Geld sparen?...Wir zeigen Ihnen wie!
Menü

Lexikon - Kurkostenbeihilfe

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Kurkostenbeihilfe

Viele Versicherer bieten die Option der Kurkostenbeihilfe im Rahmen der Unfallversicherung. Erstattet werden dann die vom Versicherten selbst getragenen Kurkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Voraussetzung hierfür ist die medizinische Notwendigkeit der Kur infolge eines Unfallereignisses innerhalb eines bestimmten Zeitraumes; danach nur mit Nachweis eines ärztlichen Attests. Die Kurkostenbeihilfe wird für jeden Unfall einmalig geleistet.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Andreas Gaudlitz
Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
mehr...
not visible