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Lexikon - Kosten für provisorische Sicherungsmassnahmen

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Kosten für provisorische Sicherungsmassnahmen

Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen erstattet eine Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung, wenn die Leistung eindeutig im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Bestimmte Versicherungen bieten den Schutz nur gegen Aufpreis an.

Nach einem Einbruchdiebstahl oder Unwetterschaden muss unter Umständen eine Fachfirma mit der provisorischen Sicherung von Fenstern und Türen beauftragt werden, zum Beispiel durch die Anbringung eines zusätzlichen Schlosses oder einer Plane. Die Versicherung übernimmt hierfür die Kosten bis zum vereinbarten Höchstbetrag.

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