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Lexikon - Hausarztprinzip

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Hausarztprinzip


Dem Hausarztprinzip zufolge, ist im Krankheitsfall der Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) erster Ansprechpartner des Patienten.
Im Falle notwendiger Facharztbehandlungen überweist dieser den Patienten an einen Spezialisten.

  • Sucht der Patient im Krankheitsfall ohne Überweisung den Spezialisten auf, reduziert sich der Erstattungsbetrag für die Behandlungskosten auf bis zu 80 Prozent.
Ist in der PKV eine Tarifvariante ohne Hausarztprinzip gewählt, fällt die Prämie meist höher aus.

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Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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