Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Diebstahl von Krankenfahrstühlen (Rollstühle)

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Diebstahl von Krankenfahrstühlen (Rollstühle)

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen, sofern dies laut Vertrag vereinbart ist:

  • im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen, die sich außerhalb des Versicherungsortes in Gebrauch befinden
  • und wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Gemeinschaftskellern, Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren.
Um eine Ersatzzahlung von der Versicherung zu erhalten, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahles erforderlich.

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Kontakt
Andreas Gaudlitz
Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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