Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Beratungrechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen

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Beratungrechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen

Im Falle einer Abmahnung wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes, beispielsweise im Internet, bietet diese Leistung eine erste rechtliche Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt.

Der Anwalt unterstützt den Versicherungsnehmer bei der Erstellung eines ersten Antwortschreibens, das im Namen des Versicherungsnehmers verfasst wird. Die Kostenübernahme durch die Versicherung ist auf einen Leistungsfall pro Kalenderjahr und bis zu einer bestimmten Summe in Euro begrenzt. Diese Beratung wird nur dann gewährt, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts verbunden ist.

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Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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