Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Auslandskrankenversicherung

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Auslandskrankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Krankheitskosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Auslandskrankenversicherungen werden in der Regel als Jahrespolice oder als Versicherung für eine einzelne Reise angeboten.
Der Versicherungsschutz für privat Krankenversicherte gilt weltweit.
Welche Leistungen genau versichert sind, kann sich allerdings unterscheiden. So ist beispielsweise der medizinisch notwendige Rücktransport nicht immer inbegriffen.



siehe:Sozialversicherungsabkommen, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung
Infektionskrankheiten (z.B. Cholera, Tuberkulose)
Langzeiturlaub
Private Auslandskrankenversicherung
Reiseversicherungen
Sozialversicherungsabkommen

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