Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Anzahl von Sitzungen für die psychologische Soforthilfe

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Anzahl von Sitzungen für die psychologische Soforthilfe

Benötigt die versicherte Person nach einem Schockereignis psychologische Soforthilfe, so werden durch den Versicherer die Kosten für eine vertraglich festgesetzte Anzahl von Sitzungen übernommen.

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Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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