Andreas Gaudlitz

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Lexikon - Altershilfe für Landwirte

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Altershilfe für Landwirte

Bei einer Altershilfe für Landwirte wird der Bargeldbedarf für ältere Landwirte durch die landwirtschaftliche Altershilfe abgedeckt. Somit kann eine frühzeitige Hofübertragung an jüngere Landwirte erfolgen. Der Landwirt kann den landwirtschaftlichen Alterskassen (LKA) als freiwillig- oder pflichtversicherte Person angehören.



siehe: Rente für Landwirte

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Obere Hauptstr. 2
04668 Grimma OT Mutzschen
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